Bebauungsplan „Gebelkofen Südost“ Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 21.02.2022 wurde vom Büro
Ulrich Voerkelius DIPL.-ING. LANDSCHAFTSARCHITEKT Nik.-Alex.-Mair-Str. 18, 84034 Landshut ausgearbeitet und wurde vom Gemeinderat am 21.02.2022 gebilligt.
Der Planentwurf einschließlich der Begründung und dem Grünordnungsplan kann in der Zeit von 02.05. bis 03.06.2022 im Rathaus, Josef-Bäumel-Platz 1,
93083 Obertraubling, Zimmer 13 / OG während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert und Gelegenheit zur Äußerung gegeben.
Während dieser Zeit können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz
1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren
nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1
des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist,
die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend
gemacht haben, aber hätten geltend machen können.
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.
Es sind neben dem Umweltbericht, der zu den nachfolgend genannten Schutzgütern
Aussagen enthält, folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Informationen zum Schutzgut Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen,
Luft / Klima, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter.
Zudem wurden Stellungnahmen abgegeben:
Landratsamt Regensburg - Wasserrecht und Bodenschutz;
Landratsamt Regensburg - Natur- und Landschaftsschutz;
Landratsamt Regensburg - Gesundheitsamt
Wasserwirtschaftsamt
Außerdem sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2
Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen (Bebauungsplanentwurf, Begründung und die oben aufgezählten, nach Einschätzung der Gemeinde Obertraubling wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen) im Internet unter http://www.obertraubling.de/rathaus/bekanntmachungen vom 20.04.2022 bis einschließlich 03.06.2022 eingestellt.
Hier geht es zum Bebauungsplanentwurf
Hier geht es zur Stellungnahme vom Landratsamt Regensburg - Wasserrecht und Bodenschutz
Hier geht es zur Stellungnahme vom Landratsamt Regensburg - Natur- und Landschaftsschutz
Hier geht es zur Stellungnahme vom Landratsamt Regensburg - Gesundheitsamt
Hier geht es zur Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt
Hier geht es zu den Abwägungsvorschlägen zum Entwurf
Obertraubling, den 19.04.2022
Rudolf Graß
Erster Bürgermeister