Öffentliche Bekanntmachung über die Absicht zur Einziehung öffentlicher Feld- und Waldwege der Gemarkung Gebelkofen

25. Mai 2022: Gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 16.05.2022 ist es beabsichtigt, folgende öffentliche Feld- und Waldwege nach den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes einzuziehen:

Weiloher-Köferingerweg (Mitterweg), Fl.Nr. 100 

Rund 394 Meter beginnend von der östlichen Seite bis zur östlichen Gemeindegrenze

Kellenweg, Fl.Nr. 158

Rund 76 Meter beginnend vom südwestlichen Punkt der Fl.Nr. 150 nach Westen Richtung Kreisstraße R12

In der Kellen, Fl.Nr. 158

Über die gesamte Länge von rund 115 Meter

Durch den Freiwilligen Landtausch im Rahmen des Baus der Kreisstraße 30n werden die drei gewidmeten Wege zukünftig als landwirtschaftliche Flächen genutzt. Die Wege bzw. die betroffenen Teilflächen verlieren somit ihre Verkehrsbedeutung und sind somit einzuziehen und die öffentliche Widmung aufzuheben.

 

Um Gelegenheit für Einwendungen zu geben, wird die beabsichtigte Einziehung der Wegstücke nach Art. 8 Abs. 2 Bayerisches Straßen- und (BayStrWG) öffentlich bekannt gemacht. Der Flurkartenausschnitt, auf dem die einzuziehenden Wegstücke eingekennzeichnet sind, liegt im Rathaus der Gemeinde Obertraubling, Josef-Bäumel-Platz 1, 93083 Obertraubling Zimmer EG 06, zur Einsichtnahme während der überlichen Geschäftszeiten aus.

Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung, können in der Zeit vom 

25.05.2022 bis einschließlich 25.08.2022

schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden.

Obertraubling, den 20.05.2022

 

Rudolf Graß

Erster Bürgermeister