Anmeldung der Eheschließung und Lebenspartnerschaft
Notwendige Unterlagen:
Von Verlobten, welche beide noch nicht verheiratet waren, kinderlos und volljährig sind und in Deutschland geboren sind benötigen wir folgende Unterlagen:
-gültiger Personalausweis oder Reisepass
-Aufenthaltsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
-beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch (vom Standesamt des Geburtsortes)
Falls einer der Verlobten bereits ein- oder mehrmals verheiratet war und diese Eheschließung in Deutschland geschlossen wurde, benötigt das Standesamt für alle Vorehen zusätzlich:
- eine beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch, bzw. eine beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister (vom Standesamt des Eheschließungsortes) mit Vermerk der Scheidung
-Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Wenn bereits gemeinsame Kinder geboren wurden, benötigen wir zusätzlich:
-Geburtsurkunde des Kindes
-Vaterschaftsanerkennung
-Sorgeerklärung
Falls einer der Verlobten im Ausland geboren ist, bzw. im Ausland geheiratet hat und dort geschieden wurde, bitten wir vorab um telefonische Kontaktaufnahme mit dem Standesamt Obertraubling.
Die zur Eheschließung vorzulegenden Unterlagen, ausgenommen Nachweise gemeinsamer Kinder, dürfen am Tag der Eheschließung nicht älter als ein halbes Jahr sein.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Martin Lanzl Sachbearbeiter | 09401/9601-32 | 09401/9601-19 | 1 | martin.lanzl@obertraubling.de |
Rudolf Obletshauser Sachbearbeiter | 09401/9601-33 | 09401/9601-19 | 01 | rudolf.obletshauser@obertraubling.de |
Notwendige Unterlagen
In der Regel sind folgende Unterlagen vorzulegen:
· Meldebescheinigung
· beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch der Eltern (vom Standesamt am Wohnsitz der Eltern)
· wenn sie in einem Familienbuch nicht eingetragen sind, die Abstammungsurkunde (vom Standesamt des Geburtsortes)
· gültiges Ausweisdokument
Von Verlobten, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig und Deutsche sind
Eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern (nicht älter als 6 Monate), wenn deren Ehe nach dem 31.12.1957 in der Bundesrepublik Deutschland oder Berlin (West) geschlossen wurde. Diese Urkunde ist in der Regel beim Standesamt des Wohnortes der Eltern erhältlich (nicht zu verwechseln mit dem Familienstammbuch der Eltern). In allen anderen Fällen (z.B. Eheschließung der Eltern vor 1958 bzw. Eheschließung der Eltern in der ehemaligen DDR vor dem 03.10.1990) anstelle der Abschrift aus dem Familienbuch eine neueste Abstammungsurkunde (nicht älter als 6 Monate) des jeweiligen Verlobten. Diese ist beim Standesamt des Geburtsortes erhältlich.
Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes.
Eine Abstammungsurkunde gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.
Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
Einen Nachweis für die Berufsbezeichnung, wenn die Berufsbezeichnung nur auf Grund eines besonderen Verfahrens verliehen wurde (z.B. Ernennungsurkunde, Approbation, Meisterbrief).
Einen Nachweis über einen akademischen Grad, wenn dieser eingetragen werden soll (z.B. Promotions- oder Diplomurkunde)
Von Verlobten, die bereits verheiratet waren:
An Stelle der Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern eine neu ausgestellte Abstammungsurkunde, die beim Standesamt des Geburtsortes erhältlich ist.
Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe (z.B. Tod, Scheidung). In der Regel kann der Nachweis durch eine neueste beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch dieser Ehe erbracht werden, wenn die Ehe nach dem 31.12.1957 in der Bundesrepublik Deutschland oder im damaligen Berlin (West) geschlossen wurde; seit dem Anschluss der neuen Bundesländer werden in ganz Deutschland Familienbücher nach einer Eheschließung angelegt. Bei welchem Standesamt das Famimilienbuch geführt wird, kann auch beim Standesamt am Wohnort erfragt werden.
Formulare
Informationen des BayernPortals
Anschrift
Gemeinde Obertraubling
Josef-Bäumel-Platz 1
93083 Obertraubling
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Telefon: 09401/9601-0
Fax: 09401/9601-19
E-Mail: poststelle@obertraubling.de
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 13.30 bis 17.00 Uhr
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