Gesetzliche Grundlage und Zielgruppe

Die Aufgaben der Offenen Jugendarbeit umfassen auf der Grundlage der gesetzlichen Rahmenbedingungen die Bereiche der Jugendkulturarbeit der Jugendbildung und der Jugendsozialarbeit.

 

Gesetzliche Grundlagen:

§ 1 SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit…

(2) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 

     1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen

     2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen

     3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihre Wohl schützen,

     4. dazu beitrage, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen

§ 2 Aufgaben der Jugendhilfe

(1) Die Jugendhilfe umfasst Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien

(2) Leistungen der Jugendhilfe sind:

      1. Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§§11- 14) usw. 

§ 11 SGB VIII             

„Junge Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“
 

Die Zuständigkeit der Offenen Jugendarbeit hinsichtlich des Alters reicht laut Gesetzgeber von 7 bis 27 Jahre. Die Besucherstruktur ist in den verschiedenen Treffs sehr unterschiedlich.

In Niedertraubling und Gebelkofen wird der Jugendtreff als Kinder- und Jugendtreff ausgeschrieben, da sich hier Kinder ab 7 – 14 Jahren gerne aufhalten. Derzeit finden keine älteren Jugendlichen ab 14 Jahren aufwärts im Jugendtreff ein. Hier ist die Jugendpflegerin aber sehr offen und würd sich über verschiedene Altersgruppen sehr freuen.

In Obertraubling ist die Altersgruppe zwischen 8 und 14 Jahren vertreten und zu den Abendstunden liegt das Alter der Besucher bei 17 bis 25 Jahren. Hier ist derzeit die Altersgruppe zwischen 14-17 sehr wenig bis gar nicht vertreten. Hier versucht die Jugendpflegerin grundsätzlich neue Kinder- und Jugendliche zu akquirieren und für das Treff eine neue Struktur der Attraktivität zu finden, um neuen Besuchern die Möglichkeit zu bieten sich hier anzusiedeln und wohl zu fühlen.

Bei Interesse gerne einfach mal bei den Treffs vorbeikommen und sich selbst ein Bild machen. 

Jugendpflegerin

Name Telefon Telefax Zimmer
Weigl, Christina
Jugendpflegerin
09401/5278326, Di. bis Fr. 12.30-14.00 Uhr Edekastraße 7, 93083 Obertraubling