Bebauungsplan Gebelkofen Südost

31. Oktober 2023: Erneute Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Der Gemeinderat hat am 20.07.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gebelkofen Südost“ beschlossen. Das Planungsgebiet wurde mit Beschluss vom 15.11.2021 geändert und umfasst die Flurstücke 91 Teilfläche, 166 Teilfläche, 166/2 Teilfläche, 166/11, 166/18, 166/19, 166/20, 166/21 und 166/22 alle der Gemarkung Gebelkofen.

Die Verfahrensschritte der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der öffentlichen Auslegung wurden bereits durchgeführt. Aufgrund nochmaliger Änderungen an der Planung bedarf es nun einer erneuten öffentlichen Auslegung.


Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 23.10.2023 wurde vom Büro Ulrich Voerkelius DIPL.-ING. LANDSCHAFTSARCHITEKT Nik.-Alex.-Mair-Str. 18, 84034 Landshut ausgearbeitet und wurde vom Gemeinderat am 23.10.2023 gebilligt.


Der Planentwurf einschließlich der Begründung und dem Grünordnungsplan kann in der Zeit von 15.11. bis 15.12.2023 im Rathaus, Josef-Bäumel-Platz 1, 93083 Obertraubling, Zimmer 13 / OG während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert und Gelegenheit zur Äußerung gegeben.


Während dieser Zeit können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.


Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Es sind neben dem Umweltbericht, der zu den nachfolgend genannten Schutzgütern Aussagen enthält, folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Informationen zum Schutzgut Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen, Luft / Klima, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter.


Zudem wurden folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen abgegeben und liegen mit aus:


Frühzeitige Beteiligung:

  • Landratsamt Regensburg - Wasserrecht und Bodenschutz
  • Landratsamt Regensburg - Natur- und Landschaftsschutz
  • Landratsamt Regensburg - Gesundheitsamt
  • Wasserwirtschaftsamt

Öffentliche Auslegung:

  • Landratsamt Regensburg - Wasserrecht und Bodenschutz
  • Landratsamt Regensburg - Natur- und Landschaftsschutz
  • Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft AZV Pfattertal
  • Wasserwirtschaftsamt

Außerdem sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen (Bebauungsplanentwurf, Begründung und die oben aufgezählten, nach Einschätzung der Gemeinde Obertraubling wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen) im Internet vom 07.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023 eingestellt.