Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger (z.B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas)

04. April 2023: Im Jahr 2022 hat es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern gegeben. Der Bund hat daraufhin im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen heizen. Hierzu zählen insbesondere Heizöl, Pellets und Flüssiggas.

Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Webseite des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.