Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Dorfbreite III

27. Juli 2023: Der Gemeinderat hat am 16.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Dorfbreite III“ beschlossen und am 17.04.2023 den Planentwurf gebilligt.

Er umfasst im Wesentlichen den Bereich westlich des Bebauungsplanes „Hochwegäcker“, südlich des Bebauungsplans „Dorfbreite II“, östlich der Industriestraße sowie Fl.Nr. 31, nördlich der Fl.Nr. 31/198 und beinhaltet die Fl.Nr. 31/8, 31/9 und 31/10 je der Gemarkung
Oberhinkofen. Im Übrigen gilt der abgedruckte Lageplan sowie der am Auslegungsort offenliegenden Plan.

Es wird ein vereinfachtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch durchgeführt und von der Eingriffsregelung sowie einem Umweltbericht abgesehen. Der Flächennutzungsplan wird zu gegebener Zeit angepasst werden. Der Bebauungsplanentwurf liegt mit seiner Begründung in der Zeit vom 01.08.2023 bis 01.09.2023 im Rathaus, Josef-Bäumel-Platz 1, 93083 Obertraubling, Zi.Nr. 13 von Montag, Mittwoch und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr Dienstag von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Einsichtnahme aus.

Während dieser Zeit können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.